Welchen Schutz bieten die Sammelverträge der Bundesländer?
Nicht alle Freiwilligen fallen unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, z.B. Ehrenamtliche die sich in Bürgergruppen engagieren, die nicht als Verein oder Verband organisiert sind. Für diese Engagierten haben einige Bundesländer zusätzliche Sammelverträge mit Versicherungsunternehmen abgeschlossen.
Der Vorteil der Sammelverträge: Die Beiträge übernehmen meist die Bundesländer. Die Ehrenamtlichen müssen nichts dazuzahlen. Die Sammelverträge versichern Freiwillige, die keinen privaten oder gesetzlichen Unfallschutz haben, bei der Ausübung ihres Ehrenamtes. In einigen Bundesländern haben sie sogar einen Haftpflichtversicherungsschutz. Einzelne Personen oder Initiativen müssen sich nicht extra anmelden. Im Schadensfall wenden sie sich einfach an die zuständige Versicherung. Diese übernimmt dann die Regulierung des Schadens. Bestehen aber andere Unfall- oder Haftpflichtversicherungen von Vereinen oder sozialen Organisationen, müssen diese zuerst in Anspruch genommen werden.